Ich habe diese Information zwar auch schon in den Nachrichten mitbekommen, aber zusätzlich habe ich diese Info nun auch mit einem E-Mailrundschreiben von "Steganos" bekommen.
Zitat:
"das Bundesverfassungsgericht hat mit dem heutigen Tag das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner bisherigen Form für unrechtmäßig erklärt - ein Sieg für Ihre Privatsphäre! Mit den entsprechenden Anonymisierungsdiensten können Sie jetzt endlich wieder entspannt unerkannt und 100% "speicherfrei" im Web surfen.*"
Was heißt das genau?
Die Bundesregierung hatte die Internetprovider dazu verpflichten grundsätzlich jede an ihre Kunden vergebene IP Adresse für ca 6 Monate zu speichern, wenn ich das richtig im Kopf habe, ohne dass gegen die jeweiligen User etwas vorliegt. Jetzt dürfen die Behörden das nur noch verlangen wenn ein begründeter Verdacht auf eine Straftat gegen einen User vorliegt. Aber wie ich jetzt aus Interesse mal nachgelesen habe ist das Gesetz zur Vorratsdatenseicherung noch viel weiter gegangen, und hatte auch die Speicherung von Telefonverbindungen und E-Mail Daten vorgesehen.
Ich denke so habe ich es sinngemäß richtig erklärt ;-)
Hier mal noch ein Auszug aus der Rheinischen Post dazu:
Welche unmittelbare Folge hat das? (das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Anm. von Frank3000)
"Nichtig" bedeutet mehr als bloß "unvereinbar mit dem Grundgesetz". Es heißt – und das war überraschend bei der Verkündung des Urteils zur befristeten Speicherung von Telefon- und Internetverbindungen – dass die gesammelten Handy-, Festnetznummern, E-Mail-Verbindungen unverzüglich gelöscht werden müssen. Es gibt keine Übergangsfristen, in denen die Regelungen bis zur Gesetzes-Neufassung weiter gelten.
Die Firma gametop IT-System Technik, spezialisiert auf die Erweiterung und den Umbau von Spielkonsolen, ging kürzlich juristisch gegen den Betreiber der Webseite www.wer-flasht-wo.de vor. Möchte man die private Konkurrenz etwa per Abmahnung aus dem Internet verbannen?
Man findet sie in manch größeren allgemeinen Foren sowie in auf Gaming spezialisierten Boards: Listen von Personen, die in ganz Deutschland privat Spielkonsolen umbauen. In den Listen wird ausführlichst aufgezählt, welches Werkzeug vorhanden ist und auf welche Besonderheiten geachtet werden kann. Manche Anbieter empfangen die Ware per Post, andere nehmen die Umbauten in Anwesenheit des Gamers vor. Die meisten privaten Dienstleister sind über verschiedene Wege erreichbar. Sie alle werden von den Mitgliedern der Foren bewertet, was sicherstellt, dass sie in kürzester Zeit hochwertige Arbeit abliefern.
Das und der vergleichsweise geringe Preis dürfte den Betreibern der Firma gametop aus Sankt Augustin ein Dorn im Auge gewesen sein. Sollte man derartige Serviceleistungen bei einem privaten Anbieter umsonst oder für die Hälfte bekommen, so wirkt sich dies natürlich höchst negativ auf den Umsatz kommerzieller Anbieter aus. Am 05. Februar 2010 bekam der Inhaber der Webseite www.wer-flasht-wo.de die rechtlichen Konsequenzen der unliebsamen Konkurrenz zu spüren. Per Einschreiben stellten ihm die Oberhausener Rechtsanwälte Hui-Tjhin Bieg und Niklas Plutte eine Abmahnung wegen einer Wettbewerbsverletzung zu. Mittlerweile wurde der Inhalt der Website vom Netz genommen.
Was also war das Problem? Die Herren Rechtsanwälte vermissen so einige Angaben auf dem Portal des Flasher-Vermittlers. Man vermisst die Angabe der Identität und Anschrift der Dienstleister, mit denen man über die Webseite des Privatmannes in Kontakt treten konnte. Auch konnte man die wesentlichen Merkmale der angebotenen Dienstleistung nicht finden oder jegliche Hinweise zum Widerrufs- oder Rückgaberecht. Die reine Kontaktmöglichkeit des Betreibers per ICQ sei nicht ausreichend gewesen, derartige Informationen bedürfen laut dem BGB der Schriftform. Bis zum 12. Februar hatte der Angeschriebene Zeit, eine Unterlassungserklärung an die Kanzlei zu übermitteln. Ansonsten bestehe auch die Möglichkeit einer Unterlassungsklage, teilen ihm die Herren freundlich mit. Pro Verstoß wird ein Gegenstandswert von jeweils 5000 Euro festgesetzt. Macht bei vier Wettbewerbsverletzungen einen Gegenstandswert von insgesamt 20.000 Euro. Die Kostennote beläuft sich mit allen Nebenkosten auf 579,80 Euro. Die Vollmacht des Mandanten und die vorbereitete Unterlassungserklärung für jeden einzelnen der strittigen Punkte wurden dem Schreiben natürlich beigefügt.
Klingt nach "Monopolstellung" auf etwas erreichen zu wollen was man weder "erfunden" oder "entwickelt" hat und sich ebenfalls nicht "rechtlich sichern" kann.
Wenn andere billiger sind ist man halt selbst zu teuer.
Da bleibt offen was sie mit den ganzen "1 Mann Firmen" machen wollen die bei eBay ihre Dienste für 25 Euro + Versand geschäftlich auf Grundlage eines Gewerbescheins anbieten
Heute gibt es wiedermal eine Meldung über einen neuen Exploit für PSP Modelle mit der Firmware 6.20. Der Exploit basiert auf einem Game Save und wurde von pspjoke, und n00b81 entwickelt.
Laut Angaben von pspjoke wird bereits an einem eLoader gearbeitet.
In dieser News findet Ihr noch ein Beweisfoto.
und hier noch ein Kommentar der Entwickler:
Zitat:
It already is an exploit. already running code, already awesome.
but not just anyones gonna get it...
sorry, only important people in the scene and others i can trust.
Stimmen diese Angaben könnte dieser Exploit die PSP Szene aus Ihrem Tiefschlaf holen. Bei diesem Exploit handelt es sich um einen Game Save Exploit.