PlayStation 3 - MonkeyDesk Stick

Dieses Thema im Forum "PS3 Homebrew Talk" wurde erstellt von mYre, 11. September 2010.

  1. mYre

    mYre Xbox 360 Moderator

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    Hallo an alle MonkeyDeskler,

    ich werde in den nächsten 3-5 Wochen einen Stick veröffentlichen den man als PSJailbreak für die PlayStation 3 benutzen kann.

    Da im Moment der Andrang so immens ist, ist es schwer noch Komponenten zu bekommen.

    Der Stick wird in etwa so groß sein wie ein 2EUR Stück. Ich werde zuerst ca. 20-30 Sticks anfertigen mit einem Stückpreis von 20-25EUR.

    Wer Interesse hat kann sich gerne melden.
     
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  2. ChanBao

    ChanBao New Member

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    Also wenn das ding läuft und du eine kleine anleitung dazupacks

    kauf ich gern so ein ding....

    also 20-25 euro da kann man nichts zu sagen...pn me wenn es soweit ist :D



    ///Edit


    Erster :D super dann bekomm ich ja auf jeden fall einen wenn du ihn fertig hast :D
     
  3. Spielkind

    Spielkind New Member

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    also meine sind schon fertig..... hab jetz die letzten Tage ein paar gebastelt... und die funktionieren auch... nur bräuchte ich nochmal das MD Logo von Noli, ich hab das andere verschlampt....
    wir könnten ja mal informationen austauschen

    Versuchsobjekte bitte bei mir melden, bevorzugt deutscher versand wg kosten...:coffee:
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. September 2010
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  4. BOTCK

    BOTCK Active Member

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    @ Spielkind - würd die Dinger gern testen (Dt. Versand ist kein Problem)
     
  5. Noli

    Noli Administrator Mitarbeiter

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  6. vestoro

    vestoro New Member

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    hello

    würd so ein ding auch gerne mal testen.
    danke
    lg
     
  7. Jack2064

    Jack2064 New Member

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    Das wäre der oberhammer wenn auch einer für mich dabei wäre ...falls du noch welche hast würd ich dir auch einen abkaufen :)
     
  8. Frank3000

    Frank3000 <font color="#008400">Wii Moderator</font>

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  9. BOTCK

    BOTCK Active Member

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    Solang die Sticks ungeflasht sind, sind das nur USB Developer Dongle - wenn Sony dagegen vorgehen würde, dann wirds lustig, da Sony dann im gleichen Atemzug gegen Firmen wie Nokia,Apple, Texas Instruments, Samsung etc. vorgehen müsste, und die zwingen müsste, ihre Geräte so umzugestalten, dass damit die PS3 nicht mehr gejailbreakt werden kann.
    Und ich glaub an der Stelle, würde selbst Sony merken, dass sie den Bezug zur Realität verloren haben.
     
  10. Frank3000

    Frank3000 <font color="#008400">Wii Moderator</font>

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    Ich denke die gehen einen anderen Weg. Die argumentieren damit dass er als PS3 Jailbreak angepriesen wird und primär keine andere Funktion hat. Die Flashkarte für den DS sind primär dazu da Musik und Videos abzuspielen. Wenn man einfach ein USB Entwicklerboard anbietet ohne Hinweis darauf dass es zum Hacken der PS3 verwendet werden kann, dann können die natürlich überhaupt nichts machen. Genau wie den Taschenrechner TI84 plus, den können die natürlich nicht verbieten oder vom Markt nehmen :)

    Die zweite, auch in Australien erfolgreiche, Vorgehensweise ist eine vorläufige Verfügung. Es ist ja nicht gleich offensichtlich dass auf den Dongles keine Software zum Hacken vorhanden ist. Also behauptet man das erstmal und läßt die Dinger erstmal einkassieren um diesen Vorwurf zu beweisen oder entkräften.

    So weit so gut. Aber möchtet Ihr als Verkäufer eines solchen Sticks deshalb die Uniformierten bei Euch an der Haustüre haben?

    Wenn sich dann herausstellt dass der Stick harmlos ist und keine Software enthält, dann ist man was das betrifft aus dem Schneider. Aber dann darf bei der Hausdurchsuchung auch nicht wer weiß was noch gefunden werden :)

    Wer denkt, dass das so nicht gehen kann, der irrt sich. Mein Spieleladen kann Euch da ein Lied von singen. Genau wie Gamefreax aus Köln, die wissen warum sie die Finger vom Jailbreak lassen.

    Aber ich bin kein Anwalt und muss mich auf Erzählungen verlassen. Ich denke dass ist wie eine Anzeige die gegen einen bei der Polizei erstattet wird. Die kommen dann und untersuchen die Vorwürfe. Und zum Teil muss man sich einfach Eingriffe in seine Privatsphäre gefallen lassen um den Vorwurf zu wiederlegen, ob man will oder nicht.

    LG Frank3000
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. Oktober 2010
  11. BOTCK

    BOTCK Active Member

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    Die wirfst da einige Begriffe durcheinander :)

    Eine einstweilige Verfügung hat nichts mit einer Hausdurchsuchung zu tun.

    Der Rechtsweg ist da folgender :

    Sony schickt XY eine Abmahnung, mit der Forderung es zu unterlassen irgendetwas zu tun (in diesem Fall Developer Boards zu verkaufen).

    Der Abgemahnte kann nun entweder die Unterlassungserklärung unterschreiben und die Anwaltskosten von Sony zahlen (ich tipp mal so auf 1000 €), oder er nimmt sich einen Anwalt und erklärt Sony "die Abmahnung ist gegenstandlos, ihr könnt mich mal".

    Jetzt hat Sony 3 Möglichkeiten:

    a) nichts tun
    b) eine einstweilige Verfügung vor einem Richter beantragen, dazu muss Sony den Richter davon überzeugen, dass es unbedingt bis zur Klärung notwendig ist, dass der Abgemahnte den Stick nicht weiter verkaufen darf (in der Regel wird der Richter den Abgemahnten dazu nicht mal anhören - aber ka wie in solchen High-Tech Fällen da die genauen Regeln sind).
    Dann stellt das Gericht eine einstweilige Verfügung aus und stellt die dem Abgemahnten zu.
    Da steht drin, dass es bis zum Prozess zu unterlassen ist, den Stick zu verkaufen, sonst muss man die Strafe X bezahlen
    c) Sony klagt direkt

    Wenn b), dann muss Sony klagen und es geht wie bei c) vor Gericht.
    Dort muss Sony beweisen, dass der Stick illegal ist, was ihnen bei einem leeren Stick nicht gelingen wird.
    Das weiß jeder Anwalt der sich mit IT-Recht beschäftigt und Sony weiß es auch - deswegen wird Sony das nicht versuchen, da der gegnerische Anwalt einfach sagt "ok dann klagt halt". Sony bleibt also (bei leeren Sticks) auf den kompletten Anwaltskosten und den Gerichtskosten sitzen.
    Das Sony den Prozess gewinnt ist nahezu ausgeschlossen, da es einfach nur ein leeres Development Board ist.
    Und selbst wenn Sony den Prozess gewinnt (was vollkommen ausgeschlossen ist) , dann darf man eben die Sticks nicht mehr verkaufen und hat Kosten von 1000 € für den gegnerischen Anwalt, 500-1000 € für den eigenen Anwalt und vielleicht nochmal 300-400 € Gerichtskosten (man ist da nicht vorbestraft oder sonstwas, man hat nur einen Zivilprozess verloren).

    Eine Hausdurchsuchung dagegen gibt es nur, wenn dem Abgemahnten ein strafrechtlich relevantes Vergehen vorgeworfen wird und der Staatsanwalt ermitteln will, ob er demjenigen einen Strafprozess machen kann/muss (dh in vor Gericht bringen und anklagen) und da müsste er vorher einen Richter von überzeugen, dass der Verkauf dieser Boards strafrechtlich relevant ist und zusätzlich verdunkelungsgefahr besteht.
    Da das in der Regel nicht der Fall sein wird, muss der Staatsanwalt den Sachverhalt auf normalem Weg ermitteln, dazu läd die Polizei den Beschuldigten vor und befragt ihn zu den Vorwürfen.
    Die Vorwürfe werden sich dann als haltlos herausstellen und der Staatsanwalt wird keine Ermittlungen einleiten.
    Und Sony weiß das vorher - dh die würden sich mit so einem Vorgehen sehr unbeliebt bei der Staatsanwaltschaft machen (sofern die überhaupt Lust hat zu ermitteln).
     
  12. Frank3000

    Frank3000 <font color="#008400">Wii Moderator</font>

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    Das weiß ich doch das eine einstweilige Verfügung erstmal nichts mit der Hausdurchsuchung zu tun hat :) Ich habe das ganze nur abgekürzt.

    Man kann aber doch auch außer der einstweiligen Verfügung eine Sicherstellung beantragen, oder gibt es das nicht?

    Ich weiß genau dass damals als die Flashkarten für den DS diesen Nintendo Schriftzug hatten bei den Shops einmarschiert wurde und geguckt wurde ob diese welche da hatten, auch hinter der Theke :)

    Wenn ja, dann wurden diese einkassiert und anschließend kam Post und man wurde zur Kasse gebeten.

    Wie erklärst Du mir das?

    Und das wo meiner Meinung nach der Hersteller dieser Karten hätte Stress bekommen müssen und nicht die Spieleläden.

    Aber das wird mir langsam zu anstrengend das auszudiskutieren.

    Lass uns wieder auf die wichtigen Dinge konzentrieren und den Usern hier mit Ihren Problemen helfen :)

    LG Frank3000
     
  13. BOTCK

    BOTCK Active Member

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    Nein - der Shop hält da seinen Kopf hin (er hat dann zwar Regressansprüche gegen den Hersteller, aber er ist der Verantwortliche, da er an den Endverbraucher verkauft).

    Nen Nintendo Schriftzug verwenden ist aber auch ne ganz andere Baustelle, im Prinzip ist das Teil dann ein Plagiat und solche Dinge dürfen einkassiert werden, weil es generell verboten ist, sowas in Deutschland zu verkaufen.
    (Sieht man immer schön an diversen Messen, wenn der Zoll rumgeht und alles mögliche eincasht :D)
     
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